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Der Bildungsgutschein richtet sich sowohl an Personen, die durch das SGB III auch als an jene, die durch das SGB II gefördert werden unter Beachtung bestimmter Förderungsvoraussetzungen, die vor Beginn der Teilnahme durch eine Beratung zu klären sind.
Das Ziel einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme über einen Bildungsgutschein ist die Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Personen können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Auch ein fehlender Berufsabschluss kann zu einer Förderung mit Bildungsgutschein führen. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme sind für die Förderung zugelassen.
Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme wie z.B. Lehrgangskosten, Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern.
Für Antragsteller/-innen, die nach dem SGB III gefördert werden:
Telefonisch können Sie die für Sie zuständige Agentur für Arbeit über die Hotline-Nummer 0800-555500 (gebührenfrei) erreichen.
Agentur für Arbeit Coesfeld
Holtwicker Str.1
48653 Coesfeld
Geschäftsstelle Ahaus
Hindenburgallee 6
48683 Ahaus
Geschäftsstelle Bocholt
Hindenburgallee 10
46395 Bocholt
Für Antragssteller/-innen, die nach dem SGB II gefördert werden:
Stadtverwaltung Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Stadtverwaltung Bocholt
Verwaltungsnebenstelle
Berliner Platz 2
46395 Bocholt