Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die berufliche Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte, stärkt somit ihre Fortbildungsmotivation und erleichtert die Gründung von Existenzen.
Wer hat Anspruch?
Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen. Auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, können Sie eine AFBG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Auch wenn Sie bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, werden Sie für eine Maßnahme gefördert. Dies muss allerdings Ihr höchster Hochschulabschluss sein. Verfügen Sie bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für Sie in Betracht.
Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.
Was kann gefördert werden?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Umfang der Förderung?
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.
Ansprechpartner/-innen:
Die zuständigen Kammern und Kreishandwerkerschaften für die jeweiligen Berufsbereiche beraten die Antragssteller/-innen, nehmen die Anträge entgegen und prüfen sie vor. Die Förderanträge werden dann schriftlich bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Weitere Informationen: |
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251-707-0
Willy-Brandt-Str.3
46395 Bocholt
Telefon: 02871-9903-0
Handwerkskammer Münster
Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ)
Echelmeyerstr. 1-2
48163 Münster
Telefon: 0251-7051191