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Begabtenförderung (NRW)

Mit dem Förderprogramm „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 1991 begabte junge Fachkräfte in Form eines Stipendiums.

Wer hat Anspruch?
Absolventen und Absolventinnen kommen für ein Stipendium in Frage, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Berufsabschlussprüfung wurde mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
  • Es wurde besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen (unter den ersten 3 Plätzen)
  • Die besondere Qualifikation wird durch einen begründeten Vorschlag der Arbeitgeber/-innen oder der Berufsschulen nachgewiesen

Es gibt eine Altersgrenze von 25 Jahren. (In Ausnahmefällen kann die Grenze auch bei 28 Jahren liegen).

Was kann gefördert werden?
Anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Fachbezogene berufliche Weiterbildungen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
    z.B. Fachkaufmann/-frau, Meister/in, Betriebswirt/in, Techniker/in
  • Maßnahmen zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen,
    z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung und Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen.

Dauer und Umfang der Förderung?
Es können jährlich bis zu 1.700,- € für anspruchsvolle Weiterbildungen bezuschusst werden, der Eigenanteil beträgt bis zu 180,- € im Jahr. Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre.

Ansprechpartner/-innen:
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251-707-0

Willi-Brandt-Straße 3
46395 Bocholt
Telefon: 02871-9903-0