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BAföG - Ausbildungsförderung

Für den Besuch bestimmter schulischer Ausbildungsstätten gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Eine gute weiterführende schulische Ausbildung war früher häufig nur gut situierten Personen möglich. Sie allein konnten die dafür erforderlichen Geldmittel aufbringen. Ganze Bevölkerungskreise waren daher von einer weiterführenden Schulausbildung ausgeschlossen. Der Staat hat jedoch erkannt, dass insgesamt für das Funktionieren des gesamten Gemeinwesens eine möglichst hohe schulische Qualifikation aller Bevölkerungsschichten unerlässlich ist. Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht bezahlen können.

Rechtliche Grundlagen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Kreis Borken
Fachbereich Soziales
Burloer Str. 93
46325 Borken

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